Förderung oder Steuerbonus – was lohnt sich mehr?

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Erreichung der Klimaziele. Gleichzeitig stellt sie für Eigentümer oft eine erhebliche finanzielle Investition dar. Glücklicherweise unterstützt der Staat solche Vorhaben durch verschiedene finanzielle Anreize. Die zentrale Frage, die sich dabei vielen stellt, ist: Sollte man auf direkte Zuschüsse setzen oder die steuerliche Förderung über den Steuerbonus in der Steuererklärung nutzen? Beide Wege haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Dieser Artikel beleuchtet die Unterschiede, Voraussetzungen und hilft Ihnen dabei, die für Ihre individuelle Situation passende Option zu finden, um Ihre Sanierungsmaßnahmen optimal zu finanzieren und langfristig Kosten zu sparen.

Direkte Zuschüsse: Die klassische Förderung im Detail

Direkte Zuschüsse, vor allem bekannt durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), sind eine attraktive Möglichkeit, die finanzielle Last einer energetischen Sanierung zu mindern. Diese Form der Unterstützung wird direkt von staatlichen Institutionen wie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt. Der große Vorteil liegt darin, dass der Förderbetrag direkt auf Ihr Konto fließt und somit die Investitionssumme unmittelbar reduziert. Gefördert werden eine breite Palette von Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise der Austausch der Heizungsanlage (z.B. Installation einer Wärmepumpe), die Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, der Einbau neuer, energieeffizienter Fenster und Türen oder die Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Auch umfassende Sanierungen zu einem Effizienzhaus-Standard werden bezuschusst.

Die Inanspruchnahme dieser Zuschüsse ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Ein entscheidender Punkt ist, dass der Antrag auf Förderung unbedingt *vor* Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. Das bedeutet, es dürfen noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen worden sein. Zudem ist für die meisten BEG-Förderungen die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) zwingend erforderlich. Dieser Experte prüft die geplante Maßnahme, bestätigt die Förderfähigkeit und begleitet die Umsetzung. Der Aufwand für die Antragstellung kann, je nach Komplexität des Vorhabens, durchaus beachtlich sein und erfordert eine sorgfältige Planung und Dokumentation. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel erst nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und Vorlage aller notwendigen Nachweise. Trotz des administrativen Aufwands kann sich der direkte Zuschuss, insbesondere bei größeren und kostenintensiveren Projekten, aufgrund der potenziell höheren Fördersummen im Vergleich zum Steuerbonus lohnen. Die Entscheidung für oder gegen einen direkten Zuschuss beeinflusst maßgeblich, ob die Option der Förderung über die Steuererklärung überhaupt noch relevant wird, da eine Kumulierung für dieselbe Maßnahme meist ausgeschlossen ist.

Der Steuerbonus: Flexibilität durch die Förderung Steuererklärung

Eine alternative Möglichkeit, staatliche Unterstützung für energetische Sanierungsmaßnahmen zu erhalten, ist der Steuerbonus gemäß § 35c Einkommensteuergesetz (EStG). Diese Option erlaubt es Eigentümern von selbstgenutztem Wohneigentum, einen Teil ihrer Sanierungskosten direkt von der Steuerschuld abzuziehen. Konkret können 20 Prozent der Aufwendungen für energetische Maßnahmen, verteilt über drei Jahre, steuerlich geltend gemacht werden. Im ersten und zweiten Jahr nach Abschluss der Sanierung sind es jeweils 7 Prozent der Kosten (maximal 14.000 Euro pro Jahr), im dritten Jahr dann die restlichen 6 Prozent (maximal 12.000 Euro). Insgesamt ist der Steuerbonus bei der Sanierung auf maximal 40.000 Euro pro Objekt begrenzt.

ein im Bau befindliches Gebäude mit Baugerüst im Rahmen einer Fassadendämmung
Förderungen können beispielsweise für die Kosten einer Dachsanierung beantragt werden

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Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen hier ebenfalls Heizungsoptimierung und -erneuerung, Dämmmaßnahmen an Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass das betroffene Gebäude bei Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre sein muss und ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Im Gegensatz zur direkten Zuschussförderung muss der Steuerbonus nicht vorab beantragt werden. Die Geltendmachung erfolgt nachträglich über die jährliche Einkommensteuererklärung. Dies bietet eine höhere Flexibilität, da man mit den Maßnahmen beginnen kann, ohne auf eine Förderzusage warten zu müssen. Allerdings ist eine Bescheinigung eines Fachunternehmens nach amtlichem Muster erforderlich, welche die korrekte Durchführung der Maßnahmen gemäß den gesetzlichen Mindestanforderungen bestätigt. Ein Energieeffizienz-Experte ist hier nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber zur Sicherstellung der Qualität und Einhaltung der Vorgaben sinnvoll sein. Der entscheidende Aspekt dieser Förderoption ist die direkte Verknüpfung mit der Steuererklärung: Nur wer ausreichend Einkommensteuer zahlt, kann den Bonus in voller Höhe nutzen. Die Liquidität für die Sanierung muss zunächst vollständig selbst aufgebracht werden, da die Entlastung erst zeitverzögert über die Steuererstattung erfolgt.

Förderung oder Steuerbonus: Ein detaillierter Vergleich für Ihre Entscheidung

Die Entscheidung zwischen einem direkten Zuschuss und der steuerlichen Absetzbarkeit über die Steuererklärung hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Eine pauschale Empfehlung ist kaum möglich, doch eine Gegenüberstellung der Kernaspekte hilft bei der Orientierung. Der Zeitpunkt der Beantragung ist ein wesentlicher Unterschied: Direkte Zuschüsse (BEG) erfordern einen Antrag *vor* Maßnahmenbeginn, während der Steuerbonus nachträglich über die Steuererklärung geltend gemacht wird. Dies bedeutet, bei Zuschüssen ist eine längere Vorlaufzeit und Planungssicherheit hinsichtlich der Förderzusage notwendig, beim Steuerbonus kann schneller mit der Sanierung begonnen werden.

Die Höhe der finanziellen Unterstützung variiert ebenfalls. Direkte Zuschüsse können, insbesondere bei ambitionierten Sanierungsprojekten oder dem Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme, prozentual und absolut höher ausfallen als der auf 20% (maximal 40.000 Euro) gedeckelte Steuerbonus. Allerdings ist der administrative Aufwand für Zuschüsse oft deutlich höher, inklusive der Einbindung eines Energieeffizienz-Experten für viele BEG-Programme. Beim Steuerbonus genügt die Fachunternehmererklärung. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Liquidität: Zuschüsse werden erst nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt (obwohl sie die Investitionssumme direkt reduzieren), während beim Steuerbonus die gesamten Kosten zunächst selbst getragen werden müssen und die Entlastung über drei Jahre verteilt erfolgt. Dies setzt eine entsprechende finanzielle Leistungsfähigkeit voraus. Auch muss man natürlich bedenken, dass Geld heute immer besser ist als Geld morgen, sodass auch hier der Zuschuss im Vorteil ist. Man erhält nämlich seinen Zuschuss innerhalb weniger Wochen nach Abschluss der Maßnahme.

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Die Kombinierbarkeit ist ein kritischer Aspekt: Für ein und dieselbe Sanierungsmaßnahme können in der Regel nicht gleichzeitig direkte Zuschüsse und der Steuerbonus in Anspruch genommen werden.

Wann ist welche Option die bessere Wahl?

Generell lässt sich sagen: Direkte Zuschüsse sind oft vorteilhafter bei größeren, kostenintensiven Sanierungsvorhaben, bei denen der höhere Förderbetrag den administrativen Mehraufwand rechtfertigt oder wenn die sofortige Reduzierung der Investitionskosten durch den Zuschuss gewünscht ist. Sie eignen sich auch, wenn eine schrittweise Sanierung über mehrere Jahre geplant ist und die Fördertöpfe optimal genutzt werden sollen. Der Steuerbonus über die Steuererklärung kann die attraktivere Option sein für kleinere bis mittlere Einzelmaßnahmen, wenn Flexibilität und ein geringerer bürokratischer Aufwand im Vordergrund stehen. Er ist auch eine gute Alternative, wenn die Fristen für die Beantragung von Direktzuschüssen bereits verstrichen sind oder wenn die Sanierung sehr schnell umgesetzt werden soll. Voraussetzung ist hierbei stets, dass ausreichend zu versteuerndes Einkommen vorhanden ist, um den Bonus voll auszuschöpfen und die Liquidität für die Vorfinanzierung der Maßnahmen gegeben ist.

Die Rolle der Energieberatung und weitere Aspekte bei der Förderwahl

Unabhängig davon, ob Sie sich für einen direkten Zuschuss oder den Steuerbonus entscheiden, spielt eine qualifizierte Energieberatung eine zentrale Rolle. Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE) kann nicht nur die energetischen Schwachstellen Ihrer Immobilie identifizieren und sinnvolle Sanierungsmaßnahmen vorschlagen, sondern ist bei vielen BEG-Förderprogrammen zwingende Voraussetzung für die Antragsstellung und Begleitung der Umsetzung. Aber auch wenn Sie den Weg über die Förderung mit der Steuererklärung wählen, kann die Expertise eines Energieberaters wertvoll sein, um sicherzustellen, dass die durchgeführten Maßnahmen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und somit steuerlich anerkannt werden. Erfreulicherweise wird die Energieberatung selbst oft staatlich gefördert, beispielsweise über das BAFA mit bis zu 50% Zuschuss zu den Beratungskosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser iSFP kann zudem die Fördersätze für nachfolgende Einzelmaßnahmen erhöhen.

Neben den reinen Zuschüssen und dem Steuerbonus sollten auch zinsgünstige Ergänzungskredite der KfW (z.B. im Rahmen der BEG Wohngebäude – Kredit 261) in Betracht gezogen werden. Diese Kredite können oft mit Tilgungszuschüssen kombiniert werden, die die zurückzuzahlende Kreditsumme reduzieren und somit eine weitere Form der finanziellen Entlastung darstellen. Die Entscheidung, welche Förderart oder welche Kombination aus verschiedenen Instrumenten am besten passt, ist komplex. Es gilt, die jeweiligen Fördersummen, den Aufwand, die zeitliche Abfolge und die individuellen finanziellen Möglichkeiten sorgfältig abzuwägen. Die Frage, ob die Förderung über die Steuererklärung oder ein direkter Zuschuss die bessere Option ist, muss immer im Gesamtkontext Ihrer Sanierungsstrategie und Ihrer persönlichen und finanziellen Situation bewertet werden. Eine gründliche Recherche und eine professionelle Beratung sind daher unerlässlich, um das maximale Potenzial auszuschöpfen und Fehlinvestitionen zu vermeiden.

Fazit: Individuelle Abwägung führt zur optimalen Lösung

Sowohl direkte Zuschüsse als auch der Steuerbonus über die Steuererklärung bieten wertvolle finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungsmaßnahmen. Es gibt jedoch keine Universallösung, die für jeden Eigentümer gleichermaßen ideal ist. Direkte Zuschüsse locken oft mit höheren Fördersummen, sind aber mit einem größeren administrativen Aufwand und strengeren Fristen verbunden. Der Steuerbonus bietet mehr Flexibilität und einen geringeren bürokratischen Hürdenlauf, erfordert aber eine Vorfinanzierung der Kosten und eine ausreichende Steuerlast.

Die Entscheidung sollte auf einer sorgfältigen Analyse Ihrer persönlichen Situation, des Umfangs der geplanten Sanierung und Ihrer finanziellen Möglichkeiten basieren. Berücksichtigen Sie den Zeitpunkt, den Aufwand, die Höhe der potenziellen Förderung und die Notwendigkeit einer fachlichen Begleitung. Eine professionelle Energieberatung kann Ihnen nicht nur bei der technischen Planung helfen, sondern auch wertvolle Hinweise zur optimalen Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten geben.

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