KfW 458 – Bis zu 70% Förderung für die neue Heizung

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Die Entscheidung für eine neue, energieeffiziente Heizungsanlage ist ein wichtiger Schritt zur Senkung der Energiekosten und zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Angesichts steigender Energiepreise und der Notwendigkeit, klimafreundlicher zu heizen, gewinnt die Modernisierung der Heiztechnik zunehmend an Bedeutung. Mit dem Förderprogramm KfW 458, Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM), unterstützt der Staat private Haushalte großzügig bei diesem Vorhaben. Bis zu 70 Prozent der Investitionskosten können als Zuschuss gewährt werden, was die finanzielle Belastung erheblich reduziert und den Umstieg auf erneuerbare Energien attraktiv macht. Dieser Artikel erläutert detailliert, wie Sie von der KfW 458 Förderung profitieren können, welche Voraussetzungen gelten und welche Heizsysteme gefördert werden.

 

Was genau fördert die KfW 458? Heizsysteme im Fokus

Die KfW 458 Förderung zielt darauf ab, den Einsatz von Heizsystemen zu unterstützen, die auf erneuerbaren Energien basieren oder die Energieeffizienz signifikant steigern. Der Fokus liegt klar auf der Abkehr von fossilen Brennstoffen. Daher sind klassische Öl- und Gasheizungen von der Förderung ausgeschlossen, selbst wenn es sich um Brennwerttechnik handelt. Stattdessen werden folgende Technologien und Maßnahmen bezuschusst:

  • Wärmepumpen: Luft-Wasser-, Sole-Wasser- (Erdwärme) und Wasser-Wasser-Wärmepumpen sowie spezielle Luft-Luft-Wärmepumpen, die hohe Effizienzstandards erfüllen. Für besonders effiziente Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen oder als Energiequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschließen, gibt es einen zusätzlichen Effizienzbonus.
  • Biomasseheizungen: Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel, die strenge Emissionsgrenzwerte einhalten. Voraussetzung ist oft ein Pufferspeicher und der Nachweis niedriger Staubemissionen. Kombi-Kessel, die auch fossile Brennstoffe nutzen können, sind in der Regel nicht förderfähig.
  • Solarthermische Anlagen: Anlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung. Die Förderung kann sowohl für die Neuinstallation als auch für die Erweiterung bestehender Anlagen beantragt werden.
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz: Wenn ein Anschluss an ein bestehendes oder neu zu errichtendes Wärmenetz erfolgt, das zu einem signifikanten Anteil aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist wird.
  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien: Hierunter können auch Brennstoffzellenheizungen fallen, sofern sie bestimmte Effizienzkriterien erfüllen und mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden.
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen: Insbesondere wenn diese Netze zu einem hohen Anteil mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Neben der reinen Heizungsanlage sind auch sogenannte Umfeldmaßnahmen förderfähig. Dazu gehören beispielsweise der Ausbau und die Entsorgung der Altanlage, die Installation eines Pufferspeichers, notwendige Anpassungen an der Heizungsverteilung (z.B. Optimierung von Heizkörpern oder Installation einer Fußbodenheizung) sowie die Kosten für die erforderliche Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten. Es ist wichtig zu beachten, dass die KfW Förderung Heizung im Rahmen des Programms 458 spezifische technische Mindestanforderungen an die neuen Systeme stellt, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Die Förderkonditionen im Detail: So viel Zuschuss ist möglich

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Die Attraktivität der KfW 458 Förderung liegt in den hohen Zuschusssätzen, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen können. Die maximale Förderquote beträgt 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für die erste Wohneinheit sind dabei Kosten bis zu 30.000 Euro anrechenbar. Die Förderung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Grundförderung: Für den Einbau einer förderfähigen Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien gibt es einen Basiszuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: Dieser Bonus in Höhe von 20 Prozent wird gewährt, wenn eine funktionstüchtige fossile Heizung (Öl, Kohle, Gasetagenheizung oder Nachtspeicherheizung) oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ausgetauscht wird. Dieser Bonus reduziert sich ab 2029 schrittweise. Wichtig ist, dass nach dem Tausch keine fossilen Brennstoffe mehr zur Heizung des Gebäudes genutzt werden dürfen (Ausnahme: unvermeidbare Spitzenlastabdeckung bei Wärmenetzen).
  • Einkommens-Bonus: Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro können zusätzlich 30 Prozent Förderung erhalten. Dieser Bonus soll einkommensschwächeren Haushalten den Umstieg erleichtern.
  • Effizienz-Bonus: Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel verwenden, gibt es einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent. Dieser Bonus wird nicht für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gewährt, wenn diese die alleinige Wärmequelle sind.

Die verschiedenen Boni sind kumulierbar, jedoch ist die Gesamtförderung auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch betragen 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für jede weitere Wohneinheit im selben Gebäude erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten andere Grenzen, abhängig von der Nettogrundfläche. Es ist entscheidend, alle Komponenten und Voraussetzungen genau zu prüfen, um die maximale KfW Förderung Heizung auszuschöpfen.

Voraussetzungen und Antragsverfahren – Der Weg zur Förderung

Um die KfW 458 Förderung erfolgreich zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und ein definierter Ablauf eingehalten werden. Eine der wichtigsten Bedingungen ist, dass der Förderantrag *vor* Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt wird. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen und die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten dürfen jedoch vorab erfolgen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt für das Programm KfW 458 sind private Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden mit bis zu sechs Wohneinheiten, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Auch Contractoren, Kommunen, kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen können Anträge stellen, sofern die Maßnahmen Wohngebäuden zugutekommen. Entscheidend ist, dass es sich um ein Bestandsgebäude in Deutschland handelt, dessen Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für den Klimageschwindigkeits-Bonus und den Einkommens-Bonus gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich des Eigentums und der Nutzung (Selbstnutzung).

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Ein zentraler Bestandteil des Antragsverfahrens ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE), der in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt wird. Der EEE bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und erstellt die notwendige „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Bei einigen einfacheren Maßnahmen, wie dem Austausch einer Heizung durch eine Standard-Wärmepumpe, kann unter Umständen auch das Fachunternehmen die Bestätigung ausstellen, sofern es entsprechend qualifiziert ist.

Der Antragsprozess gliedert sich typischerweise in folgende Schritte:

  1. Beratung und Planung: Lassen Sie sich von einem Energieeffizienz-Experten oder einem qualifizierten Fachbetrieb beraten. Holen Sie Angebote für die neue Heizungsanlage ein.
  2. Förderantrag stellen: Der Antrag für die KfW 458 Förderung wird online im KfW-Zuschussportal gestellt. Hierfür benötigen Sie die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) vom Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen.
  3. Zuwendungsbescheid abwarten: Beginnen Sie erst mit der Umsetzung der Maßnahme, nachdem Sie den Zuwendungsbescheid von der KfW erhalten haben.
  4. Maßnahme umsetzen: Lassen Sie die neue Heizung von einem Fachunternehmen installieren.
  5. Nachweise einreichen und Auszahlung: Nach Abschluss der Arbeiten reicht der Energieeffizienz-Experte oder das Fachunternehmen die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) bei der KfW ein. Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

Es ist ratsam, sich frühzeitig über alle Details zu informieren und die notwendigen Unterlagen sorgfältig vorzubereiten. Die Webseite der KfW bietet umfassende Informationen und Merkblätter zum Programm KfW 458.

Fazit: Mit KfW 458 Heizkosten senken und Klima schützen

Das Förderprogramm KfW 458 bietet eine hervorragende Möglichkeit, die finanzielle Hürde beim Umstieg auf eine moderne, umweltfreundliche Heizungsanlage deutlich zu senken. Mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten wird der Wechsel zu erneuerbaren Energien im Wärmesektor so attraktiv wie nie zuvor. Die Kombination aus Grundförderung und verschiedenen Boni – wie dem Klimageschwindigkeits-Bonus für den schnellen Austausch alter fossiler Heizungen oder dem Einkommens-Bonus – ermöglicht es einer breiten Bevölkerungsschicht, von der Förderung zu profitieren. Die Investition in eine effiziente Heizung ist nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern führt auch zu einer spürbaren Reduktion der laufenden Energiekosten und steigert den Wert Ihrer Immobilie.

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Um die Vorteile der KfW 458 Förderung optimal zu nutzen, ist eine sorgfältige Planung und die frühzeitige Einbindung eines Energieeffizienz-Experten unerlässlich. Dieser unterstützt Sie nicht nur bei der Auswahl des passenden Heizsystems und der Einhaltung der technischen Anforderungen, sondern auch beim Antragsverfahren. Angesichts der Komplexität und der dynamischen Entwicklung von Förderprogrammen ist eine professionelle Beratung Gold wert.

Wenn Sie über eine Heizungsmodernisierung nachdenken und von den attraktiven Konditionen der KfW 458 profitieren möchten, zögern Sie nicht. Informieren Sie sich umfassend und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen. Nutzen Sie die Chance, Ihre Heizkosten nachhaltig zu senken und einen wertvollen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Für eine erste Einschätzung Ihrer Fördermöglichkeiten und eine weiterführende Beratung stehen Ihnen spezialisierte Energieberater und Fachbetriebe gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch, um Ihre Heizungsmodernisierung mit maximaler Förderung zu planen.

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